Besondere Teilnahmebedingungen für Trainings, Touren und Veranstaltungen
Besondere Teilnahmebedingungen für Trainings, Touren und Veranstaltungen
der Jablan GmbH (THATS-RALLY)
Diese besonderen Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche von der Jablan GmbH (THATS-RALLY) angebotenen Trainings, Touren, Workshops, Rallytrainings sowie sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt). Bei Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen den allgemeinen Regelungen vor.
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über unseren Onlineshop oder einen anderen von uns vorgesehenen Buchungsweg.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Teilnahmevertrag zustande.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich nach Reihenfolge des Buchungseingangs.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Veranstaltung teil.
Der Teilnehmer bestätigt insbesondere,
- gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen,
- über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen, sofern diese gesetzlich erforderlich ist,
- ein technisch einwandfreies und verkehrssicheres Motorrad zu verwenden,
- über eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugdokumente zu verfügen,
- geeignete Schutzkleidung einschließlich Motorradhelm zu tragen.
Für Auslandsveranstaltungen wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer privaten Unfallversicherung ausdrücklich empfohlen.
§ 3 Eigenverantwortung und Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer ist jederzeit selbst für seine Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenwahl und die Einhaltung sämtlicher geltender Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Jeder Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Passage seinen fahrerischen Fähigkeiten, seinem gesundheitlichen Zustand sowie seinem Motorrad entspricht.
Es besteht keinerlei Verpflichtung, sämtliche Strecken oder Offroad-Passagen zu befahren.
§ 4 Motorrad und Ausrüstung
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Motorrad während der gesamten Veranstaltung technisch einwandfrei und verkehrssicher ist.
Sollten aus Sicht des Veranstalters erhebliche Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Motorrads oder der Ausrüstung bestehen, kann die Teilnahme bis zur Behebung des Mangels untersagt oder der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht hierdurch nicht.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
Ein Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
- bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
- 89 bis 60 Kalendertage: 25 %
- 59 bis 30 Kalendertage: 50 %
- 29 bis 14 Kalendertage: 75 %
- weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 %
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
Die Zustimmung des Veranstalters darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden.
Für den Teilnehmerwechsel kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 € erhoben werden.
Kann ein frei gewordener Platz anderweitig vergeben werden, wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
§ 7 Änderungen der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Programm, Streckenführung, Etappen, Zeitplan, Treffpunkte, Guides oder Unterkünfte anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich wird.
Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Teilnahmepreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
§ 8 Wetter, höhere Gewalt und Veranstaltungsabbruch
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Regen, Wind, Hitze, Staub oder vergleichbare Witterungseinflüsse berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Rückerstattung.
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Waldbränden, kurzfristigen Streckensperrungen, Unfällen oder vergleichbaren, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen abgesagt, unterbrochen oder wesentlich geändert werden, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bereits entstandene Organisationskosten und bereits erbrachte Leistungen können hierbei berücksichtigt werden.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese insbesondere
- Anweisungen der Veranstaltungsleitung oder der Guides wiederholt missachten,
- andere Teilnehmer gefährden,
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
- grob rücksichtslos oder vorsätzlich gefährdend fahren,
- den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
§ 10 Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Soweit die Veranstaltung öffentliche Straßen benutzt, gelten ausschließlich die jeweiligen nationalen Verkehrsregeln.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für
- die Einhaltung aller Verkehrsregeln,
- die Verkehrssicherheit seines Motorrads,
- gültige Fahrzeugpapiere,
- Führerschein,
- Versicherungsschutz.
Etwaige Verkehrsverstöße oder Bußgelder trägt ausschließlich der jeweilige Teilnehmer.
§ 11 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Diese dürfen vom Veranstalter zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie für eigene Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden.
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 13 Roadbooks, GPX-Dateien und digitales Material
Alle im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen, insbesondere
- Roadbooks
- GPX-Dateien
- Kartenmaterial
- digitale Strecken
- Präsentationen
- Schulungsunterlagen
sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ausschließlich für die persönliche Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung verwendet werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
§ 14 Persönliche Gegenstände
Für Motorräder, Fahrzeuge, Gepäck, Werkzeuge, Navigationsequipment, Kameras, Mobiltelefone sowie sonstige persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung insbesondere bei
- zu geringer Teilnehmerzahl,
- höherer Gewalt,
- behördlichen Anordnungen,
- Sicherheitsbedenken
abzusagen.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Hotel-, Mietfahrzeug- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 16 Widerrufsrecht
Bei den angebotenen Trainings, Touren und Veranstaltungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden.
Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.